Revisionsschaltung
Revisionsschaltung aktivieren
Die Funktion «Revisionsschaltung» finden Sie in der TUS-AIN Web App oben rechts im blauen Balken. Dafür müssen Sie sich im Objektregister «Details» oder «Ändern» befinden (nur für Benutzer mit Rolle «Administrator») Gehen Sie beim Aktivieren der Revisionsschaltung wie folgt vor:
1. Empfangsstellen und ggf. weitere Interventionsdienste informieren.
2. Wenn eine Revisionsschaltung > 24 Std andauert: Bei Pflicht-Brandmeldeanlagen die Zustimmung bei den Behörden einholen. 3. Nötige Sicherheitsmassnahmen treffen.
4. TUS-AIN Web App: Objektliste wählen.
5. Auf der Objektliste Detailansicht zum betreffenden Objekt aufrufen.
7. Zeitfenster definieren (max. sechs Monate), Verantwortungsumfang akzeptieren, speichern.
8. Revisionsschaltung ist aktiv und wird in TUS-AIN Web App und Mobile App angezeigt. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von TUS über die erfolgte Aktivierung.
Hinweis: Bevor die Revisionsschaltung automatisch deaktiviert wird, erhalten Sie eine Erinnerungs-E-Mail von TUS.
Wichtig zu wissen
1. Unterdrückte Meldungen auf TUS-AIN
Wenn die Revisionsschaltung aktiviert ist, werden Störungsmeldungen Ihrer Alarmübermittlung sowie alarmPLUS- und Smart-Direct-Kriterien nicht mehr über TUS-AIN notifiziert. Im Falle eines Ereignisses besteht Gefahr für Personen und Sachwerte. Treffen Sie die nötigen Vorkehrungen.
2. Separate Revisionsschaltungen durch Empfangsstellen
Die Revisionsschaltung hat keinen Einfluss auf Alarmmeldungen, welche direkt an Empfangsstellen wie die Feuerwehr oder die Polizei übermittelt werden. Diese müssen separat bei den Empfangsstellen auf «Revision» geschaltet werden. Bitte beachten Sie die entsprechende Richtlinie und informieren Sie die Empfangsstellen und ggf. weitere Interventionsdienste entsprechend.
3. Meldepflicht bei Revisionsschaltungen > 24 Stunden
Falls die Revisionsschaltung bei einer von den Versicherungen angeordneten Brandmeldeanlage (Pflichtanlage) länger als 24 Stunden dauert, müssen Sie dafür im Voraus die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen (Meldung mit diesem Formular).
Haben Sie Fragen zur Revisionsschaltung auf der TUS-AIN Web App? Wir sind gerne für Sie da: ain-support(at)igtus.ch, Tel. 0848 910 111

