FAQ Voice
Voice-Notifizierungen ab 2026 nicht mehr möglich
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Ab 2026 können Sie keine Alarm- und Störungsmeldungen mehr über Voice empfangen. Ihre Gefahrenmeldeanlage wird ab 2026 fehlerhafte Anzeigen ausgeben.
Gut zu wissen: Die Alarmierung zu einer Alarmempfangszentrale ist weiterhin gewährleistet, ebenso die Notifizierung per SMS, falls diese bei Ihnen eingerichtet ist.
Ich möchte die Voice-Funktion weiterhin nutzen und auf alarmPLUS umstellen. Was beinhaltet dieser Service und was sind die Kosten?
Mit alarmPLUS Standard können Sie bis zu 10 Empfänger in der Schweiz gleichzeitig notifizieren – per Push, E-Mail, SMS, Voice und Pager. Kosten: ab CHF 6 pro Monat und Kriterium
Mit alarmPLUS PRO können Sie bis zu 20 Empfänger in der Schweiz und im EU-Raum* gleichzeitig notifizieren – per Push, E-Mail, SMS, Voice und Pager. Kosten: ab CHF 11 pro Monat und Kriterium
Haben Sie mehrere Kriterien? Dann wirds günstiger.
Bitte beachten Sie die Kostenstaffelung nach Anzahl Kriterien auf unserer WebsiteDie einmalige Aufschaltgebühr beträgt für parallele Kriterien CHF 200 und für freie Kriterien CHF 290
*In gewissen Ländern kann die Zustellung der SMS auf Grund von Netzparameter der Provider nicht garantiert werden
Ich nutze die TUS-AIN App bereits. Ich habe parallele Kriterien und möchte die Voice-Funktion auf den alarmPLUS-Service umstellen. Was muss ich tun?
Bestellen Sie alarmPLUS für die Voice-Funktion von parallelen Kriterien direkt auf unserer Website. Bitte halten Sie dazu Ihre alarmNET-Nummer sowie die Rechnungsnummer Ihrer letzten TUS-Rechnung bereit.
Tipp: Bestellen Sie alarmPLUS rund zwei Wochen vor dem Tag der Deaktivierung der Voice-Funktion durch Ihren Anlagenerrichter vor Ort. Damit verhindern sie gleichzeitige Voice-Notifizierungen beider Technologien über einen längeren Zeitraum und ggf. damit verbundene Mehrkosten.
Ich nutze die TUS-AIN App noch nicht. Ich habe parallele Kriterien und möchte die Voice-Funktion auf den alarmPLUS-Service umstellen. Was muss ich tun?
Bestellen Sie alarmPLUS für die Voice-Funktion von parallelen Kriterien direkt auf unserer Website. Bitte halten Sie dazu Ihre alarmNET-Nummer sowie die Rechnungsnummer Ihrer letzten TUS-Rechnung bereit.
Tipp: Bestellen Sie alarmPLUS rund zwei Wochen vor dem Tag der Deaktivierung der Voice-Funktion durch Ihren Anlagenerrichter vor Ort. Damit verhindern sie gleichzeitige Voice-Notifizierungen beider Technologien über einen längeren Zeitraum und ggf. damit verbundene Mehrkosten.
Sie werden durch den Bestellprozess geführt und erhalten eine klare Anleitung zur Installation und Nutzung der TUS-AIN App. TUS-AIN ist die Plattform, auf welcher der alarmPLUS-Service aufgebaut ist.
TUS-AIN App mit alarmPLUS – Ihr Mehrwert zu tieferen Abokosten
Wenn Sie die TUS-AIN App und alarmPLUS nutzen, profitieren Sie!- Ihr alarmNET-Abo wird günstiger:
- Im Mietmodell neu CHF 50.00 statt CHF 53.20 pro Monat
- Im Kaufmodell neu CHF 32.50 statt CHF 34.60 pro Monat
- Sie können sich nicht nur aktuelle Kriterienzustände anzeigen lassen, sondern auch die Verbindungszustände der Alarmübertragungswege.
- Ihr alarmNET-Abo wird günstiger:
Ich habe freie Kriterien und möchte die Voice-Funktion auf den alarmPLUS-Service umstellen. Was muss ich tun?
Stellen Sie sicher, dass die Umstellung bis spätestens Ende 2025 erfolgt. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Gefahrenmeldeanlage ab 2026 keine fehlerhaften Anzeigen ausgibt.
- Kontaktieren Sie Ihren Anlagenerrichter.
- Verlangen Sie eine Offerte, um Ihre freien Kriterien auf die Voice-Funktion von alarmPLUS aufzuschalten und Ihr Alarmübermittlungsgerät vor Ort neu zu konfigurieren. Tipp: Wenn Ihr Anlagenerrichter dies im Rahmen der Jahreswartung erledigen kann, sparen Sie ggf. Kosten (Anfahrt usw.).
- Erteilen Sie Ihrem Anlagenerrichter den Auftrag zur Umstellung.
Ich habe parallele und freie Kriterien und möchte die Voice-Funktion auf den alarmPLUS-Service umstellen. Was muss ich tun?
Stellen Sie sicher, dass die Umstellung bis spätestens Ende 2025 erfolgt. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Gefahrenmeldeanlage ab 2026 keine fehlerhaften Anzeigen ausgibt.
- Kontaktieren Sie Ihren Anlagenerrichter.
- Verlangen Sie eine Offerte, um Ihre parallelen und freien Kriterien auf die Voice-Funktion von alarmPLUS aufzuschalten und Ihr Alarmübermittlungsgerät vor Ort neu zu konfigurieren.
Tipp: Wenn Ihr Anlagenerrichter dies im Rahmen der Jahreswartung erledigen kann, sparen Sie ggf. Kosten (Anfahrt usw.). - Erteilen Sie Ihrem Anlagenerrichter den Auftrag zur Umstellung.
Wie finde ich heraus, ob ich parallele und/oder freie Kriterien habe?
Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ich benötige die Voice-Funktion nicht mehr. Was muss ich tun?
Ihr Anlagenerrichter muss die Voice-Funktion auf Ihrem Alarmübermittlungsgerät bis spätestens Ende 2025 vor Ort deaktivieren. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Gefahrenmeldeanlage ab 2026 keine fehlerhaften Anzeigen ausgibt.
- Kontaktieren Sie Ihren Anlagenerrichter.
- Verlangen Sie eine Offerte, um die Voice-Funktion auf Ihrer Alarmübertragungsanlage zu deaktivieren. Tipp: Wenn Ihr Anlagenerrichter dies im Rahmen der Jahreswartung erledigen kann, sparen Sie ggf. Kosten (Anfahrt usw.).
- Erteilen Sie Ihrem Anlagenerrichter den Auftrag zur Abschaltung der Voice-Funktion.
Was ist Fernwirken via Telefonanruf DTMF?
Mittels Telefonanruf auf Ihr Alarmübermittlungsgerät des Typs ipONElte können Sie einen Aktor schalten.
Beispiel:
- Sie tätigen einen Telefonanruf mit der Zielnummer Ihres ipONElte Alarmübermittlungsgerätes.
- Das ipONElte nimmt diesen Anruf entgegen.
- Nach Eingabe des Passworts können Sie den gewünschten Aktor schalten – beispielsweise eine Tür öffnen.
DTMF (Dual Tone Multi Frequency)
Das ipONElte Alarmübermittlungsgerät verwendet für die Annahme und Verarbeitung solcher Anrufe die DTMF-Technologie. DTMF steht nach der Abschaltung der 3G-Mobilfunktechnologie ab Ende 2025 auf dem ipONElte Alarmübermittlungsgerät nicht mehr zur Verfügung.