Prozesse Störungsbehebung

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Prozesse Störungsbehebung

Der Anlagenbetreiber (Kunde) steht in der Verantwortung für die Störungsbehebung. 
Gemäss VKF-Richtlinien gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten dafür:

Störungsbehebung mit der TUS-AIN-App (direkter Prozess)

Störungsbenachrichtigung: Im Störungsfall benachrichtigt die TUS-AIN-App die Meldungsempfänger direkt, gleichzeitig sowie individuell auf dem bevorzugten Kanal. Die Meldungsempfänger können den Verbindungszustand der Anlage jederzeit auf der AIN-App abfragen.

Mutationen Meldungsempfänger: Mutationen von Meldungsempfänger erfolgen direkt durch den Kunden in der TUS-AIN WebApp.
 

Prozess Störungsbehebung mit der TUS-AIN-App

Störungsbehebung mit privater Leitstelle (indirekter Prozess)

Störungsbenachrichtigung: Im Störungsfall benachrichtigt die private Leitstelle die Meldungsempfänger telefonisch. Bei mehreren Meldungsempfängern geschieht dies nacheinander.

Verantwortung für Mutationen: Die private Leitstelle handelt nach den hinterlegten Angaben des Kunden. Für Mutationen von Meldungsempfängern oder Anpassungen von Handlungsanweisungen ist der Kunde verantwortlich.

Anmelden von Meldungsempfängern: Zum Anmelden von Meldungsempfängern und Hinterlegen von Handlungsanweisungen ist eine schriftliche Benachrichtigung an die private Leitstelle erforderlich. Die private Leitstelle bestätigt daraufhin die Angaben schriftlich dem Kunden zurück.
 

Prozess Störungsbehebung mit privater Leitstelle

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