Administrator
Ihre Aufgaben als Administrator
Sie wurden erfolgreich zur TUS AIN-Plattform eingeladen. Nachfolgend finden Sie Ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben.
- Sie verwalten Ihre Meldeadressen, welche bei einer Störung oder im Alarmfall die nötigen Schritte unternehmen.
- Ist eine Meldeadresse nicht mehr in Ihrer Organisation, entfernen Sie diese und laden allenfalls eine neue Person ein.
- Sie stellen sicher, dass immer mindestens zwei Meldeadressen für jedes Alarmsignal hinterlegt sind.
- Für alle registrierten Meldeadressen stellen Sie sicher, dass die Kommunikationskanäle von den Usern getestet sind. Wir empfehlen mindestens einen Kanal über das Internet (Push oder E-Mail) und mindestens einen Kanal über Mobilfunk (SMS, Voice oder Pager) zu aktivieren.
- Die entsprechenden Einstellungen nehmen Sie in der TUS AIN-WebApp vor.
- Meldungen empfangen Sie jederzeit mit der TUS AIN-MobileApp oder über die aktivierten Kommunikationskanäle, damit eine schnelle Reaktion möglich ist.
- Bevor Sie die «Revisionsschaltung» aktivieren, um die Benachrichtigungen von TUS-AIN für den gewünschten Zeitraum zu unterbrechen, lesen Sie die entsprechenden Anweisungen in den User-Guides durch und halten sich an den vorgegebenen Prozess.
- Bei Eingang einer kritischen oder unkritischen Störungsmeldung, unabhängig vom Kommunikationskanal (E-Mail, Voice, SMS, Push oder Pager), sind Sie verpflichtet, die Meldung zeitnah zu quittieren und mit der Problemlösung zu beginnen.
- Sie sind verantwortlich, dass Ihre eingetragenen Kontaktdaten (Telefonnummer(n), E-Mail) auf TUS-AIN stets aktuell sind. Wenn die E-Mail-Adresse ändert, melden Sie dies umgehend TUS, da nur TUS diese anpassen kann. Kontakt: admin(at)igtus.ch / Tel. 058 910 73 73
Wichtige Hinweise
- Beachten Sie, dass jede Meldeadresse eine persönliche E-Mail-Adresse und Mobile-Telefonnummer benötigt.
- Dank der TUS-AIN-Plattform werden Sie direkt vom System alarmiert und haben jederzeit den aktuellen Status zu Ihrer Anlage.
- Vor der Einführung von TUS-AIN erfolgte die Alarmierung der Meldeadressen immer durch eine private Leitstelle (Alarmzentrale).