Administrator

Support
TUS-AIN

Ihre Aufgaben als Administrator

Sie wurden erfolgreich zur TUS AIN-Plattform eingeladen. Nachfolgend finden Sie Ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben.

  • Sie verwalten Ihre Meldeadressen, welche bei einer Störung oder im Alarmfall die nötigen Schritte unternehmen.
  • Ist eine Meldeadresse nicht mehr in Ihrer Organisation, entfernen Sie diese und laden allenfalls eine neue Person ein.
  • Sie stellen sicher, dass immer mindestens zwei Meldeadressen für jedes Alarmsignal hinterlegt sind.
  • Für alle registrierten Meldeadressen stellen Sie sicher, dass die Kommunikationskanäle von den Usern getestet sind. Wir empfehlen mindestens einen Kanal über das Internet (Push oder E-Mail) und mindestens einen Kanal über Mobilfunk (SMS, Voice oder Pager) zu aktivieren.
  • Die entsprechenden Einstellungen nehmen Sie in der TUS AIN-WebApp vor.
  • Meldungen empfangen Sie jederzeit mit der TUS AIN-MobileApp oder über die aktivierten Kommunikationskanäle, damit eine schnelle Reaktion möglich ist.
  • Bevor Sie die «Revisionsschaltung» aktivieren, um die Benachrichtigungen von TUS-AIN für den gewünschten Zeitraum zu unterbrechen, lesen Sie die entsprechenden Anweisungen in den User-Guides durch und halten sich an den vorgegebenen Prozess.
  • Bei Eingang einer kritischen oder unkritischen Störungsmeldung, unabhängig vom Kommunikationskanal (E-Mail, Voice, SMS, Push oder Pager), sind Sie verpflichtet, die Meldung zeitnah zu quittieren und mit der Problemlösung zu beginnen.
  • Sie sind verantwortlich, dass Ihre eingetragenen Kontaktdaten (Telefonnummer(n), E-Mail) auf TUS-AIN stets aktuell sind. Wenn die E-Mail-Adresse ändert, melden Sie dies umgehend TUS, da nur TUS diese anpassen kann. Kontakt: admin(at)igtus.ch / Tel. 058 910 73 73

Wichtige Hinweise

  • Beachten Sie, dass jede Meldeadresse eine persönliche E-Mail-Adresse und Mobile-Telefonnummer benötigt.
  • Dank der TUS-AIN-Plattform werden Sie direkt vom System alarmiert und haben jederzeit den aktuellen Status zu Ihrer Anlage.
  • Vor der Einführung von TUS-AIN erfolgte die Alarmierung der Meldeadressen immer durch eine private Leitstelle (Alarmzentrale).
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